Allgemeine Geschäfts-bedingungen

von ComSat Media GmbH im Folgenden kurz metagonia genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen
metagonia schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von metagonia erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen metagonia und dem Auftraggeber und liegen so hin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen metagonia und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen
Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von metagonia werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vorgehen bei Widersprüchen
Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von metagonia gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab. Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von metagonia und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von metagonia vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Angebot durch metagonia
Angebote von metagonia an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von metagonia, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei metagonia gebunden.

Annahme durch metagonia
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch metagonia zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass metagonia z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Metagonia den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang
Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen ,welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen. Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von metagonia werden abbedungen. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und TreuepflichtenErfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von metagonia.

Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von metagonia. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet metagonia eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat metagonia bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen bei Unternehmern
Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist metagonia bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Fremdleistungen. metagonia ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

Vereinbarte Fremdleistungen
Wenn die Leistungen von metagonia vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von metagonia ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.

Termine und Fristen
Von metagonia angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hiervon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für metagonia unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei metagonia oder den Auftragnehmern von metagonia – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat metagonia den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Referenz
metagonia ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von metagonia für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf metagonia und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von metagonia Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

Treuepflichten
Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

Besondere Leistungsarten-Veranstaltungen Fixveranstaltung
Die von metagonia organisierten Veranstaltungen sind Fixveranstaltungen und finden jedenfalls an den in der Leistungsbeschreibung genannten Terminen statt. Vor-Ort Veranstaltungen. Im Fall der Vereinbarung einer Durchführung der Veranstaltung vor Ort, ist metagonia berechtigt, die Veranstaltung für den Fall, dass eine Präsenzteilnahme aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist, insbesondere im Zusammenhang mit Restriktionen aufgrund der Corona-Pandemie, online abzuhalten. 

Übertragung
Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer vorzunehmen. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall nicht über metagonia, sondern zwischen dem Teilnehmer und dem Ersatzteilnehmer selbst.

Storno
Der Auftraggeber ist berechtigt, das gebuchte Ticket bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Nach dieser Frist ist das gesamte vertraglich vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt. 

Inhalt
metagonia ist berechtigt, inhaltliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms vorzunehmen, sofern dies aufgrund der Absage oder Verhinderung von Vortragenden oder sonstigen Umständen erforderlich ist.

Ort
Im Fall der Verhinderung / des Ausfalls des Veranstaltungsortes ist metagonia bei vor-Ort Veranstaltungen berechtigt, die Veranstaltung an einem vergleichbaren Veranstaltungsort in räumlicher Nähe zum ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsort abzuhalten. Der Auftraggeber ist hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. 

Aufnahmen durch die Teilnehmer
Kurze, nicht zusammenhängende Audio- und Video-Clips bis zur Maximallänge von einer Minute sowie einzelne Fotos dürfen für Blogs und Presseberichterstattung verwendet werden. Alle anderen Ton- und Videoaufzeichnungen, egal zu welchem Zweck, also auch für den persönlichen Gebrauch sind nur mit schriftlicher Sondergenehmigung zulässig.

Entgelt/Preise
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von metagonia bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Zusatzleistungen
Alle Leistungen von metagonia, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt. Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat vor Leistungserbringung durch metagonia das vertraglich vereinbarte Entgelt zur Gänze zu leisten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern
Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von metagonia ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt metagonia trotzdem das vereinbarte Honorar. metagonia muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn metagonia aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Zahlung/Fälligkeit
Die Rechnungen von metagonia sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit
Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von metagonia mit der Auftragserteilung zu bezahlen. Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von metagonia angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung bei Unternehmern
Der Auftraggeber ist selbst bei komplexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von metagonia aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von metagonia schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug
Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 14-tägigen Nachfrist ist metagonia berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist metagonia auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann metagonia selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Haftung Gewährleistung
Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von metagonia zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern
Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche
Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von metagonia beruhen. Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen
Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von metagonia, nicht bei der Verfolgung der Interessen von metagonia tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von metagonia einbezogen. Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von metagonia zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von metagonia ausgeschlossen. Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von metagonia ausgeschlossen.

Nachfrist bei Unternehmern
Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser metagonia schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt bei Unternehmern
Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Schlussbestimmungen, Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und metagonia ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

UN-Kaufrecht
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung. Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von metagonia auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen metagonia und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Kitzbühel vereinbart. metagonia ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von metagonia und des Unternehmens berechtigt.

Datum: 05.07.2022